Kurzfassung für Nicht-Juristen:
Anders
als bei postalischen Direktmailings ist E-Mail-Werbung ohne
Einwilligung verboten und kann zur Abmahnung führen. Sie sollten
vor dem Versand von
E-Mail-Werbung das Einverständnis des Empfängers einholen.
Ansonsten
riskieren Sie, als Spammer angesehen zu werden. Spam ist
unangeforderte
E-Mail-Werbung. Weitere aktuelle Rechtsurteile zu
E-Mail-Marketing finden Sie im absolit-Blog.
Tipp: Abonnieren Sie unseren Newsletter, um immer aktuell informiert zu werden. Registrierte Empfänger des absolit-Newsletters erhalten außerdem kostenlosen Zugang zum Download-Bereich mit vielen PDFs von eBooks und Buchkapiteln rund um das Thema Online-Marketing. Unter anderem: das 34-seitige Kapitel "Rechtslage E-Mail-Marketing".
Ausgewählte Urteile zu E-Mail-Werbung:
E-Mail-Werbung
in Kundenbeziehungen
Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen stellt klar:
Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung – auch nicht in
Kundenbeziehungen (OLG Thüringen vom 21.4.2010, Aktenzeichen: 2 U
88/10).
Rechtliche
Anforderungen an eine Einwilligung
Das Landgerichts München fordert, dass für die
ausdrückliche Einwilligung eine gesonderte Erklärung
erforderlich ist. (LG München I vom 9.7.2010 – 21 O 23548/09).
Pflicht
zur vollständigen Preisangabe auch im E-Mail-Newsletter
Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 10.12.2009, Az. I ZR 149/07)
entschieden, dass die Regeln der PAngV auch dann gelten, wenn mit
Preisen in einem Newsletter geworben wird.
Pflicht
zum Double-Opt-In, auch bei offline generierten Adressen?
Das Berliner Amtsgericht Wedding hatte sich vor kurzem mit einem Fall
von unerlaubter Werbung eines Versandhändlers zu
beschäftigen. Einer Kundin unterlief beim Eintippen ihrer
E-Mailadresse ein Wort-Dreher. Dadurch landete die Werbung per
Newsletter nicht bei ihr sondern im privaten E-Mail Account eines
Juristen.
Geschäftsgeheimnis:
E-Mail-Adressen
Das OLG Köln hat festgestellt, dass es wettbewerbswidrig ist,
Datenbestände potenzieller Kunden zu kopieren, um sie für
eigene Werbezwecke einzusetzen (OLG Köln vom 5.2.2010,
Aktenzeichen: 6 O 137/09).
Vorsicht
bei gekauften Adressen
Ankäufer von E-Mail-Adressdaten haften selbst für gekaufte
Adresslisten, urteilte das OLG Düsseldorf am 24.11.2009 (Az. I-20
U 137/09). Das Gericht hat entschieden, dass sich der Ankäufer von
E-Mail-Adressdaten nicht mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des
Veräußerers zur Geeignetheit des Adressmaterials zur
E-Mail-Werbung begnügen.
Mitbewerber
ohne Schadensersatzanspruch bei Spam-Mails
Nach Meinung des LG Berlins (Urt. v. 11.12.2009 - Az.: 96 O 113/09)
haben Unternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein
Mitbewerber unerlaubte Werbe-Mails an Dritte versendet.
Double-Opt-In-Bestätigungsmail
ist kein Spam
Eine Bestätigungs-E-Mail, in welcher der User aufgefordert wird,
seine Anmeldung für das zugesandte Angebot (z.B. einen Newsletter)
zu bestätigen, stellt keine unerlaubte E-Mail-Werbung dar.
Vielmehr ist dieses Double-Opt-In-Verfahren gerade geeignet, einen
Missbrauch durch Spamming zu verhindern (Landgericht Muenchen,
Beschluss v. 13.10.2009 - Az.: 31 T 14369/09).
Die
rechtssichere Einwilligung
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist es eine
unerlaubte Handlung, wenn E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers
versandt werden (BGH vom 11.3.2004, Az. (Aktenzeichen) I ZR 81/01). Der
Beitrag beschreibt, wann Einwilligung rechtsgültig ist und wann
nicht.
Unterlassungserklärung
allgemein oder auf konkrete E-Mail-Adresse?
Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 16. Oktober 2009 (Az.
15 T 7/09) entschieden, dass im Falle unverlangter E-Mail-Werbung eine
auf eine konkrete E-Mail-Adresse des Betroffenen beschränkte
Unterlassungserklärung nicht ausreicht, um die Wiederholungsgefahr
auszuräumen.
Confirmed-Opt-In-Verfahren
bei E-Mail-Werbung unzureichend
Das LG Heidelberg hat noch einmal bestätigt, dass das
Confirmed-Opt-In-Verfahren bei E-Mail-Werbung unzureichend ist, um
einen Missbrauch zu vermeiden (LG Heidelberg, Urt. v. 23.09.2009 - Az.:
1 S 15/09).
Weiterempfehlung
per E-Mail
Mit Urteil vom 22. Mai 2009 hat das Amtsgericht Berlin-Mitte hat
entschieden, dass in bestimmten Fällen Empfehlungs-E-Mails als
Spam anzusehen sein können (AG Berlin-Mitte, Az. 15 C 1006/09).
Adressen
anmieten
Beim Anmieten von Fremd-Adressen gilt es eine Reihe von neuen Gesetzen
zu beachten. Dabei geht es um mehr als nur die Einwilligung durch
Double-Opt-In. Transparenz und Koppelungsverbot müssen beachtet
werden.
Einmaliger
E-Mail-Kontakt ist keine Einwilligung
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 9. Juli 2009
entschieden, dass ein einmaliger E-Mail-Kontakt keine Einwilligung in
den Erhalt von werbenden E-Mails darstellt (Aktenzeichen: 161 C
6412/09).
Auch
einmalige B2B-Werbung per E-Mail ist rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Mai 2009
(Aktenzeichen: I ZR 218/07) entschieden, dass schon die erstmalige
Zusendung von E-Mails an Unternehmen ohne vorheriges
Einverständnis des Empfängers rechtswidrig ist.
Pflichtangaben
in E-Mails wie auf Geschäftsbriefen
Auch wenn das Urteil schon älter ist - noch immer gibt es genug
Verstöße. Seit dem 1.1.2007 müssen die auf
Geschäftsbriefen notwendigen Pflichtangaben auch in E-Mails
gemacht werden. Bei einer GmbH müssen neben den
üblichen Kontaktdaten auch Rechtsform, Registergericht und
–nummer, Sitz und die ausgeschriebenen Namen der
Geschäftsführer genannt werden.
Sichern Sie sich hier
das 34-seitige Buchkapitel "Rechtslage E-Mail-Marketing" gratis als
PDF-Download.
Empfehlen Sie uns weiter:
 
|