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Aktuelle Urteile und Rechtslage zu E-Mail-Werbung und Newsletter-Recht

Hier finden Sie ausgewählte Urteile zu E-Mail-Werbung. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um immer aktuell informiert zu werden. Kurzfassung für Nicht-Juristen: anders als bei postalischen Direktmailings ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung verboten und kann zur Abmahnung führen. Sie sollten vor dem Versand von E-Mail-Werbung das Einverständnis des Empfängers einholen. Ansonsten riskieren Sie, als Spammer angesehen zu werden. Spam ist  unangeforderte E-Mail-Werbung. Registrierte Newsletterempfänger  finden das 34-seitige Kapitel  "Rechtslage E-Mail-Marketing" als PDF im Downloadbereich.

Pflicht zur vollständigen Preisangabe auch im E-Mail-Newsletter
Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 10.12.2009, Az. I ZR 149/07) entschieden, dass die Regeln der PAngV auch dann gelten, wenn mit Preisen in einem Newsletter geworben wird.

Pflicht zum Double-Opt-In, auch bei offline generierten Adressen?
Das Berliner Amtsgericht Wedding hatte sich vor kurzem mit einem Fall von unerlaubter Werbung eines Versandhändlers zu beschäftigen. Einer Kundin unterlief  beim Eintippen ihrer E-Mailadresse ein Wort-Dreher. Dadurch landete die Werbung per Newsletter nicht bei ihr sondern im privaten E-Mail Account eines Juristen.

Geschäftsgeheimnis: E-Mail-Adressen
Das OLG Köln hat festgestellt, dass es wettbewerbswidrig ist, Datenbestände potenzieller Kunden zu kopieren, um sie für eigene Werbezwecke einzusetzen (OLG Köln vom 5.2.2010, Aktenzeichen: 6 O 137/09).

Vorsicht bei gekauften Adressen
Ankäufer von E-Mail-Adressdaten haften selbst für gekaufte Adresslisten, urteilte das OLG Düsseldorf am 24.11.2009 (Az. I-20 U 137/09). Das Gericht hat entschieden, dass sich der Ankäufer von E-Mail-Adressdaten nicht mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des Veräußerers zur Geeignetheit des Adressmaterials zur E-Mail-Werbung begnügen.

Mitbewerber ohne Schadensersatzanspruch bei Spam-Mails
Nach Meinung des LG Berlins (Urt. v. 11.12.2009 - Az.: 96 O 113/09) haben Unternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Mitbewerber unerlaubte Werbe-Mails an Dritte versendet.

Double-Opt-In-Bestätigungsmail ist kein Spam
Eine Bestätigungs-E-Mail, in welcher der User aufgefordert wird, seine Anmeldung für das zugesandte Angebot (z.B. einen Newsletter) zu bestätigen, stellt keine unerlaubte E-Mail-Werbung dar. Vielmehr ist dieses Double-Opt-In-Verfahren gerade geeignet, einen Missbrauch durch Spamming zu verhindern (Landgericht Muenchen, Beschluss v. 13.10.2009 - Az.: 31 T 14369/09).

Die rechtssichere Einwilligung
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist es eine unerlaubte Handlung, wenn E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers versandt werden (BGH vom 11.3.2004, Az. (Aktenzeichen) I ZR 81/01). Der Beitrag beschreibt, wann Einwilligung rechtsgültig ist und wann nicht.

Unterlassungserklärung allgemein oder auf konkrete E-Mail-Adresse?
Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 16. Oktober 2009 (Az. 15 T 7/09) entschieden, dass im Falle unverlangter E-Mail-Werbung eine auf eine konkrete E-Mail-Adresse des Betroffenen beschränkte Unterlassungserklärung nicht ausreicht, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Confirmed-Opt-In-Verfahren bei E-Mail-Werbung unzureichend
Das LG Heidelberg hat noch einmal bestätigt, dass das Confirmed-Opt-In-Verfahren bei E-Mail-Werbung unzureichend ist, um einen Missbrauch zu vermeiden (LG Heidelberg, Urt. v. 23.09.2009 - Az.: 1 S 15/09).

Weiterempfehlung per E-Mail
Mit Urteil vom 22. Mai 2009 hat das Amtsgericht Berlin-Mitte hat entschieden, dass in bestimmten Fällen Empfehlungs-E-Mails als Spam anzusehen sein können (AG Berlin-Mitte, Az. 15 C 1006/09).

Adressen anmieten
Beim Anmieten von Fremd-Adressen gilt es eine Reihe von neuen Gesetzen zu beachten. Dabei geht es um mehr als nur die Einwilligung durch Double-Opt-In. Transparenz und Koppelungsverbot müssen beachtet werden.

Einmaliger E-Mail-Kontakt ist keine Einwilligung
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 9. Juli 2009 entschieden, dass ein einmaliger E-Mail-Kontakt keine Einwilligung in den Erhalt von werbenden E-Mails darstellt (Aktenzeichen: 161 C 6412/09).

Auch einmalige B2B-Werbung per E-Mail ist rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Mai 2009 (Aktenzeichen: I ZR 218/07) entschieden, dass schon die erstmalige Zusendung von E-Mails an Unternehmen ohne vorheriges Einverständnis des Empfängers rechtswidrig ist.

Pflichtangaben in E-Mails wie auf Geschäftsbriefen
Auch wenn das Urteil schon älter ist - noch immer gibt es genug Verstöße. Seit dem 1.1.2007 müssen die auf Geschäftsbriefen notwendigen Pflichtangaben auch in E-Mails gemacht werden.  Bei einer GmbH müssen neben den üblichen Kontaktdaten auch Rechtsform, Registergericht und –nummer, Sitz und die ausgeschriebenen Namen der Geschäftsführer genannt werden.

Hier finden Sie das 34-seitige Buchkapitel "Rechtslage E-Mail-Marketing" gratis als PDF-Download, sowie weitere Urteile rund um E-Mail-Marketing



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