Aktuelle Urteile und Rechtslage zu E-Mail-Werbung und Newsletter
Kurzfassung für Nicht-Juristen: Anders als bei postalischen Direktmailings ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung verboten und kann zur Abmahnung führen. Sie sollten vor dem Versand von E-Mail-Werbung das Einverständnis des Empfängers einholen. Ansonsten riskieren Sie, als Spammer angesehen zu werden. Spam ist unangeforderte E-Mail-Werbung. Weitergehende Infos finden Sie in unserem Seminar rechtssicheres E-Mail-Marketing sowie im Blog zur Rechtslage. Wir empfehlen allgemein auch unsere anderen E-Mail Marketing Seminare für ein wirkungsvolles Marketing.
eco-Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing
Die eco-Richtlinie ist seit 2001 der Klassiker und erscheint nun in der der vierten Auflage. Die elf wichtigsten Fragen rund um Einwilligung und Datenschutz werden anhand von Praxisbeispielen beantwortet.
Aktuelle Rechtslage und jüngste Urteile
60 aktuelle von deutschen Gerichten bereits gefällte Urteile rund um das Thema E-Mail-Marketing. Demnächst wird sich mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung die Situation erheblich verschärfen. Höchste Zeit, das Thema rechtssichere Einwilligungen anzugehen.
Der Düsseldorfer Kreis zu Werbung und Adresshandel
Das Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden hat Anwendungshinweise zu den BDSG-Regelungen für den werblichen Umgang mit personenbezogenen Daten zusammengestellt.
Rechtstipps für das E-Mail-Marketing
Diese 13-Seitige Broschüre von Agnitas beantwortet die 12 wichtigsten Fragen zur Einwilligung und je drei zu Datenschutz und Inhalten.
23 Fragen zu E-Mail-Marketing und Recht
Auch die 27-seitige Broschüre von Artegic beantwortet Fragen, die sich rund um des Versand von E-Mails stellen.
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Ausgewählte Urteile zu E-Mail-Werbung:
E-Mail-Werbung in Kundenbeziehungen
Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen stellt klar: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung – auch nicht in Kundenbeziehungen (OLG Thüringen vom 21.4.2010, Aktenzeichen: 2 U 88/10).
Rechtliche Anforderungen an eine Einwilligung
Das Landgerichts München fordert, dass für die ausdrückliche Einwilligung eine gesonderte Erklärung erforderlich ist. (LG München I vom 9.7.2010 – 21 O 23548/09).
Vorsicht bei gekauften Adressen
Ankäufer von E-Mail-Adressdaten haften selbst für gekaufte Adresslisten, urteilte das OLG Düsseldorf am 24.11.2009 (Az. I-20 U 137/09). Das Gericht hat entschieden, dass sich der Ankäufer von E-Mail-Adressdaten nicht mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des Veräußerers zur Geeignetheit des Adressmaterials zur E-Mail-Werbung begnügen.
Double-Opt-In-Bestätigungsmail ist kein Spam
Eine Bestätigungs-E-Mail, in welcher der User aufgefordert wird, seine Anmeldung für das zugesandte Angebot (z.B. einen Newsletter) zu bestätigen, stellt keine unerlaubte E-Mail-Werbung dar. Vielmehr ist dieses Double-Opt-In-Verfahren gerade geeignet, einen Missbrauch durch Spamming zu verhindern (Landgericht Muenchen, Beschluss v. 13.10.2009 – Az.: 31 T 14369/09).
Die rechtssichere Einwilligung
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist es eine unerlaubte Handlung, wenn E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers versandt werden (BGH vom 11.3.2004, Az. (Aktenzeichen) I ZR 81/01). Der Beitrag beschreibt, wann Einwilligung rechtsgültig ist und wann nicht.
Unterlassungserklärung allgemein oder auf konkrete E-Mail-Adresse?
Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 16. Oktober 2009 (Az. 15 T 7/09) entschieden, dass im Falle unverlangter E-Mail-Werbung eine auf eine konkrete E-Mail-Adresse des Betroffenen beschränkte Unterlassungserklärung nicht ausreicht, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.
Confirmed-Opt-In-Verfahren bei E-Mail-Werbung unzureichend
Das LG Heidelberg hat noch einmal bestätigt, dass das Confirmed-Opt-In-Verfahren bei E-Mail-Werbung unzureichend ist, um einen Missbrauch zu vermeiden (LG Heidelberg, Urt. v. 23.09.2009 – Az.: 1 S 15/09).
Einmaliger E-Mail-Kontakt ist keine Einwilligung
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 9. Juli 2009 entschieden, dass ein einmaliger E-Mail-Kontakt keine Einwilligung in den Erhalt von werbenden E-Mails darstellt (Aktenzeichen: 161 C 6412/09).
Auch einmalige B2B-Werbung per E-Mail ist rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Mai 2009 (Aktenzeichen: I ZR 218/07) entschieden, dass schon die erstmalige Zusendung von E-Mails an Unternehmen ohne vorheriges Einverständnis des Empfängers rechtswidrig ist.
Pflichtangaben in E-Mails wie auf Geschäftsbriefen
Auch wenn das Urteil schon älter ist – noch immer gibt es genug Verstöße. Seit dem 1.1.2007 müssen die auf Geschäftsbriefen notwendigen Pflichtangaben auch in E-Mails gemacht werden. Bei einer GmbH müssen neben den üblichen Kontaktdaten auch Rechtsform, Registergericht und –nummer, Sitz und die ausgeschriebenen Namen der Geschäftsführer genannt werden.