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   Selbstverpflichtung zur Richtlinie für erwünschtes Online Marketing
Verbraucher reagieren zunehmend verärgert über die Flut unerwünschter E-Mail-Massenwerbung. Immer mehr Internet-Nutzer werden vorsichtiger bei der Eingabe ihrer E-Mail-Adresse. Sie befürchten die Belästigung mit Werbe-E-Mails, die Weitergabe der Adresse oder dass ein einmal abonnierter E-Mail-Newsletter nicht mehr abbestellt werden kann. Immer weniger Webbesucher sind heute bereit, ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Selbst bei überzeugenden Newsletter-Angeboten wird aus Angst vor Spam auf das Abonnement verzichtet. Schwarze Schafe und Mißbrauch nähren die Befürchtung, einen Newsletter nicht mehr abbestellen zu können. Seriöse Anbieter haben den Schaden und beklagen sinkende Anmelderaten. Mit der Plakette "Richtlinie für erwünschtes Online-Marketing" zeigen Sie Interessenten Ihres Newsletters, dass diese Ängste bei Ihnen unbegründet sind. Die Plakette und Ihr Eintrag in der offiziellen Liste des Verbandes der Deutschen Internet-Wirtschaft stärken das Vertrauen in Ihr Angebot.

Die Initiative "Richtlinie für erwünschtes Online-Direktmarketing" setzt sich dafür ein, dass Unternehmen nur noch E-Mails versenden, wenn diese ausdrücklich vom Empfänger erwünscht sind ("Permission Marketing"). Die Richtlinie erläutert detailliert, wie erwünschtes Online-Marketing praktisch umgesetzt werden kann. Konkret verpflichten sich die angeschlossenen Unternehmen, die in der Richtlinie genannten sieben Regeln einzuhalten:

  • Erklärungen in verständlichen Worten
  • Interessenten erhalten nur explizit selbst angeforderte Werbung
  • Adressen werden nur zum angegebenen Zweck verwendet
  • Empfänger können sich selbst vom Verteiler streichen
  • Jede Nachricht enthält Hinweis auf Kündigungsmöglichkeit
  • Adresse wird nicht ohne Zustimmung weitergegeben
  • Umgang mit persönlichen Daten wird in einer Datenschutzrichtlinie erläutert


Selbstverpflichtungserklärung
Wir erklären hiermit, dass wir die Kriterien der Richtlinie für erwünschtes Online Marketing einhalten und die daraus resultierenden Anforderungen selbstbindend umsetzen. Im Einzelnen erfüllen wir die nachfolgenden Anforderungen
Ja, der Versand regelmäßiger E-Mails (z.B. eines E-Mail-Newsletters) erfolgt nur, nachdem vorab die Zustimmung des Empfängers eingeholt wurde. Sofort nach der Anmeldung wird der Bezug des Newsletters per E-Mail bestätigt (Confirmed Opt In). Wahlweise kann auch eine zweite Bestätigung eingeholt werden (Double Opt In).
Ja, jede E-Mail enthält Namen und Kontaktdaten des Versenders. Diese Anbieterkennzeichung kann auch durch einen Hyperlink auf die Homepage realisiert werden. Diese enthält unter dem Stichwort "Impressum" oder "Kontakt" einen Verweis auf das Impressum.
Ja, der Grundsatz der Datensparsamkeit wird beachtet: es werden nur Daten abgefragt, die zur Erbringungen der Kernleistung notwendig sind. Der anonyme oder pseudonyme Bezug des Newsletters wird ermöglicht und auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Ja, die Inhalte des Newsletters sowie die Zusendefrequenz werden auf den Anmeldeseiten beschrieben.
Ja, es besteht die Möglichkeit zum Abbestellen des Newsletters via E-Mail oder WWW. Jede E-Mail eines Newsletters enthält einen Hinweis auf die Abbestellfunktion. Die Abbestellung ist bequem und zügig durchführbar. Die Abmeldung wird bestätigt und innerhalb von maximal 5 Werktagen realisiert.
Ja, keine Adressweitergabe oder Drittnutzung ohne die Zustimmung des Empfängers. Bei Drittnutzung wird die Herkunft der Adresse genannt. Wenn eine grenzüberschreitende Adressweitergabe für die Erbringung der Kernleistung erfolgt, wird der Staat angegeben, in dem die Datenverarbeitung stattfindet.
Ja, der Versand regelmäßiger E-Mails (z.B. eines E-Mail-Newsletters) erfolgt nur, nachdem vorab die Zustimmung des Empfängers eingeholt wurde. Sofort nach der Anmeldung wird der Bezug des Newsletters per E-Mail bestätigt (Confirmed Opt In). Wahlweise kann auch eine zweite Bestätigung eingeholt werden (Double Opt In).

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PDF der Richtlinie [ download ]