Selbstverpflichtung
zur Richtlinie für erwünschtes Online Marketing
Verbraucher
reagieren zunehmend verärgert über die Flut
unerwünschter E-Mail-Massenwerbung. Immer mehr Internet-Nutzer werden
vorsichtiger bei der Eingabe ihrer E-Mail-Adresse. Sie befürchten die
Belästigung mit Werbe-E-Mails, die Weitergabe der Adresse oder dass ein
einmal
abonnierter E-Mail-Newsletter nicht mehr abbestellt werden kann.
Immer weniger Webbesucher sind heute bereit, ihre E-Mail-Adresse
anzugeben. Selbst bei überzeugenden Newsletter-Angeboten wird aus Angst
vor Spam auf das Abonnement verzichtet. Schwarze Schafe und Mißbrauch
nähren die Befürchtung, einen Newsletter nicht mehr abbestellen zu
können. Seriöse Anbieter haben den
Schaden und beklagen sinkende Anmelderaten.
Mit der Plakette "Richtlinie für erwünschtes Online-Marketing" zeigen
Sie Interessenten Ihres Newsletters, dass diese Ängste bei Ihnen
unbegründet sind. Die Plakette und Ihr Eintrag in der offiziellen Liste
des Verbandes der Deutschen Internet-Wirtschaft stärken das Vertrauen
in Ihr Angebot.
Die
Initiative "Richtlinie für erwünschtes Online-Direktmarketing" setzt
sich dafür ein, dass Unternehmen nur noch E-Mails versenden, wenn diese
ausdrücklich vom Empfänger erwünscht sind ("Permission Marketing"). Die
Richtlinie erläutert detailliert, wie erwünschtes Online-Marketing
praktisch umgesetzt werden kann. Konkret verpflichten sich die
angeschlossenen Unternehmen, die in der Richtlinie genannten sieben
Regeln einzuhalten:
Erklärungen in verständlichen Worten
Interessenten erhalten nur explizit selbst
angeforderte Werbung
Adressen werden nur zum angegebenen Zweck
verwendet
Empfänger können sich selbst vom Verteiler
streichen
Jede Nachricht enthält Hinweis auf
Kündigungsmöglichkeit
Adresse wird nicht ohne Zustimmung weitergegeben
Umgang mit persönlichen Daten wird in einer
Datenschutzrichtlinie erläutert
Selbstverpflichtungserklärung
Wir erklären hiermit,
dass wir die Kriterien der Richtlinie für erwünschtes Online Marketing
einhalten und die daraus resultierenden Anforderungen selbstbindend
umsetzen. Im Einzelnen erfüllen wir die nachfolgenden Anforderungen
Ja, der Versand
regelmäßiger E-Mails (z.B. eines E-Mail-Newsletters) erfolgt nur,
nachdem vorab die Zustimmung des Empfängers eingeholt wurde. Sofort
nach der Anmeldung wird der Bezug des Newsletters per E-Mail bestätigt
(Confirmed Opt In). Wahlweise kann auch eine zweite Bestätigung
eingeholt werden (Double Opt In).
Ja,
jede E-Mail enthält Namen und Kontaktdaten des Versenders. Diese
Anbieterkennzeichung kann auch durch einen Hyperlink auf die Homepage
realisiert werden. Diese enthält unter dem Stichwort "Impressum" oder
"Kontakt" einen Verweis auf das Impressum.
Ja, der Grundsatz der
Datensparsamkeit wird beachtet: es werden nur Daten abgefragt, die zur
Erbringungen der Kernleistung notwendig sind. Der anonyme oder
pseudonyme Bezug des Newsletters wird ermöglicht und auf diese
Möglichkeit hingewiesen.
Ja, die Inhalte des
Newsletters sowie die Zusendefrequenz werden auf den Anmeldeseiten
beschrieben.
Ja, es
besteht die Möglichkeit zum Abbestellen des Newsletters via E-Mail oder
WWW. Jede E-Mail eines Newsletters enthält einen Hinweis auf die
Abbestellfunktion. Die Abbestellung ist bequem und zügig durchführbar.
Die Abmeldung wird bestätigt und innerhalb von maximal 5 Werktagen
realisiert.
Ja, keine Adressweitergabe
oder Drittnutzung ohne die Zustimmung des Empfängers. Bei Drittnutzung
wird die Herkunft der Adresse genannt. Wenn eine grenzüberschreitende
Adressweitergabe für die Erbringung der Kernleistung erfolgt, wird der
Staat angegeben, in dem die Datenverarbeitung stattfindet.
Ja,
der Versand regelmäßiger E-Mails (z.B. eines E-Mail-Newsletters)
erfolgt nur, nachdem vorab die Zustimmung des Empfängers eingeholt
wurde. Sofort nach der Anmeldung wird der Bezug des Newsletters per
E-Mail bestätigt (Confirmed Opt In). Wahlweise kann auch eine zweite
Bestätigung eingeholt werden (Double Opt In).
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